Unsere hoheitlichen Vermessungsleistungen sind nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen abzurechnen. Wir erstellen Ihnen gerne eine Kostenvorermittlung.
Für sonstige Ingenieurleistungen ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) maßgebend. Gerne erstellen wir für Sie ein Angebot.