Lagepläne werden zur Beantragung von Baugenehmigungen benötigt. Ein Amtlicher Lageplan kann u.a. aufgrund nicht festgestellter Grenzen, Grenzüberbauungen oder auf dem Baugrundstück ruhender Baulasten gefordert beziehungsweise notwendig werden (s. BauPrüfVO §3 Abs. 3). Dieser ist als Amtshandlungen des amtlichen Vermessungswesens nach der Gebührenordnung abzurechnen.
Der Lageplan stellt auf der Grundlage eigener Vermessungen und des Nachweises des Liegenschaftskatasters ein geplantes Bauvorhaben auf dem Grundstück, sowie die vorhandenen baulichen Anlagen auf den Nachbargrundstücken dar. Er weist u.a. die rechtmäßigen Grenzen des Baugrundstücks, seine Umringsmaße und die Fläche nach.
Das Bauvorhaben wird mit seinen geplanten Abständen zu Grenzen und zu anderer Bebauung und der geplanten Höhe im Lageplan eingetragen. Der Nachweis der erforderlichen Abstandflächen, sowie der Einhaltung der planungsrechtlichen Festsetzungen sind ebenfalls Bestandteil des Amtlichen Lageplanes.
Darüber hinaus werden vorhandene oder geplante grundstücksbezogene Rechte eingetragen.