Bestehen Unklarheiten über den Grenzverlauf oder über die Grenzzeichen, so kann dies durch eine Grenzvermessung oder eine Amtliche Grenzanzeige behoben werden. Dabei werden die Grenzen und Abmarkungen anhand der Unterlagen des Liegenschaftskatasters überprüft und markiert.
Mit der Amtlichen Grenzanzeige wird eine verbindliche Aussage zur Grundstücksgrenze getroffen (ohne Durchführung einer Abmarkung, amtlichen Bestätigung oder Feststellung der Grenzen gemäß § 23 Absatz 2 VermKatG NRW) und in einer Skizze mit öffentlichem Glauben beurkundet. Sie wird ansonsten den Grundsätzen einer Liegenschaftsvermessung entsprechend durchgeführt.
Bei der Grenzvermessung werden fehlende Abmarkungen wieder hergestellt und fehlerhafte Abmarkungen korrigiert. Das Ergebnis wird den Eigentümern und den beteiligten Grundstücksnachbarn im Grenztermin in der Örtlichkeit angezeigt und in der Grenzniederschrift beurkundet. Das Ergebnis wird in das Liegenschaftskataster übernommen.
Grenzvermessungen dienen der Feststellung, Abmarkung oder amtlichen Bestätigung bestehender Grundstücksgrenzen.