Wird ein Gebäude errichtet oder in seinem Grundriss verändert, entsteht für den Eigentümer die gesetzliche Verpflichtung (§16 Vermessungs- und Katastergesetz NRW) dieses Gebäude auf eigene Kosten einmessen zu lassen.
Durch die Gebäudeeinmessung wird die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück ermittelt. Das Ergebnis der Vermessung wird dem Katasteramt zur Aktualisierung der Liegenschaftskarte eingereicht.
2018-12-29