Eine Teilungsvermessung ist erforderlich, wenn eine oder mehrere Teilflächen eines Grundstücks verkauft, getauscht oder abgetrennt werden sollen.

Für die Teilung eines bebauten Grundstücks ist eine Teilungsgenehmigung erforderlich. Somit wird sichergestellt, dass durch die Teilung keine dem Bauordnungsrecht zuwiderlaufenden Verhältnisse geschaffen werden. Gerne beraten wir Sie bei der Festlegung der neuen Grundstücksgrenzen insbesondere in Bezug auf die zu beachtenden Vorschriften des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts. Die Durchführung der erforderlichen Genehmigungsverfahren und die Vorbereitung von evtl. notwendigen Baulasteinträgen werden von uns übernommen.

Das Ergebnis der Vermessung wird den Eigentümern, den beteiligten Grundstücksnachbarn und einem eventuell bereits bekannten Erwerber im Grenztermin in der Örtlichkeit angezeigt und in der Grenzniederschrift beurkundet. Das Ergebnis wird in das Liegenschaftskataster übernommen und in der sogenannten Mitteilung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters dokumentiert. Auf Grund dieser Mitteilung kann dann letztendlich eine Eigentumsübertragung im Grundbuch erfolgen.