Die Vermessung langgestreckter Anlagen ist eine Katastervermessung zur Festlegung oder Bestimmung von Flurstücksgrenzen aus Anlass des Neubaus oder von Veränderungen (einschließlich Ausbau) an Straßen (Straßenschlussvermessung), Wegen, Gewässern, Deichen, Bahnkörpern, Versorgungseinrichtungen und dergleichen mit einer Gesamtlänge von mehr als 100m.

Diese Leistung umfasst die Wiederherstellung oder amtliche Bestätigung von Flurstücksgrenzen entlang der beantragten Anlage und auch die Bildung von Flurstücken, wenn Grenzen abgemarkt und festgestellt werden. Wenn neu angelegte Straßenflurstücke neue Flurstücke bzw. bebaubare Blöcke als Nebenprodukt bilden, so sind auch diese das Ergebnis der Vermessung langegstreckter Anlagen.